Die folgenden Grundprinzipien für Schutzmaßnahmen und Exportkontrollen sollten für Nukleartransfers zu friedlichen Zwecken an jeden Nichtkernwaffenstaat und, im Falle von Kontrollen bei Rücktransfers, für Transfers an jeden Staat gelten. In diesem Zusammenhang haben Lieferanten eine Export-Triggerliste definiert.

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